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   BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07   

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https://dejure.org/2007,4781
BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07 (https://dejure.org/2007,4781)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2007 - 1 BvR 125/07 (https://dejure.org/2007,4781)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 1 BvR 125/07 (https://dejure.org/2007,4781)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtliche Maßgaben für eine fachgerichtliche Umgangsentscheidung; Verhältnis des Elternrechts zum Persönlichkeitsrecht des Kindes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflegefamilie - Besuchsrecht des leiblichen Vaters

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Entscheidungen über das Umgangsrecht eines Kindes mit seinen Eltern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Umgangsregelung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Auf die Individualbeschwerde des Kindesvaters hin stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 26. Februar 2004 fest, die Bundesrepublik Deutschland habe gegen Art. 8 EMRK verstoßen, weil dem Kindesvater nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Umgangsrecht verweigert worden sei (vgl. EGMR, Nr. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004, FamRZ 2004, S. 1456).

    Jedenfalls verkennt der Beschwerdeführer, dass das Gericht nicht von den fachpsychologischen Feststellungen und Wertungen der Sachverständigen abgewichen ist, sondern im Rahmen der richterlichen Entscheidungsfindung eine rechtliche Bewertung vorgenommen hat, die das Elternrecht des Kindesvaters und das Wohl des Beschwerdeführers in praktische Konkordanz setzt und die Beziehung des Kindes zu seinem leiblichen Vater auf eine langfristige Perspektive hin berücksichtigt (vgl. EGMR, a.a.O., FamRZ 2004, S. 1456 ff.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ) und eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Insoweit der Beschwerdeführer rügt, dass das Oberlandesgericht den Empfehlungen des Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Länge der Umgangskontakte nicht folgt, kann dahingestellt bleiben, ob es sich hierbei um die Rüge der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts handelt, die der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Dieses ist wesentlich ein Recht im Interesse des Kindes, wie sich schon aus dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt, der vom Recht zur Pflege und Erziehung des Kindes spricht und auf diese Weise das Kindesinteresse in das Elternrecht einfügt (vgl. BVerfGE 59, 360 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Insoweit der Beschwerdeführer rügt, dass das Oberlandesgericht den Empfehlungen des Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Länge der Umgangskontakte nicht folgt, kann dahingestellt bleiben, ob es sich hierbei um die Rüge der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts handelt, die der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ) und eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Haben die Gerichte eine Umgangsentscheidung zu treffen, haben sie sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Haben die Gerichte eine Umgangsentscheidung zu treffen, haben sie sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf daher einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, FamRZ 1999, S. 1417).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07
    Den Beschluss vom 30. Juni 2004 des Oberlandesgerichts, mit dem dieser die Entscheidung des Familiengerichts aufhob, erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Oktober 2004 für verfassungswidrig (BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG Naumburg, 15.12.2006 - 8 UF 84/05
  • OLG Naumburg, 05.02.2006 - 8 UF 195/05

    Private Lebensversicherungen sind keine Beteiligte im formellen Sinn im Verfahren

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    - Auch die gegen die Entscheidung zum Umgangsrecht gerichtete Verfassungsbeschwerde der Verfahrenspflegerin wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9. Februar 2007 (FF 2007, 103) zurückgewiesen.
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 44/14

    Umgangsregelungen haben sich zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren.

    Ebenso wenig zeigt die Beschwerdeführerin auf, dass das Oberlandesgericht die Anforderungen verkannt hat, die das Elternrecht an die Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 1 BvR 125/07 -, juris, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer

    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Übereinstimmung der Grundrechte von Elternteil und Kind bemühen (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 1 BvR 125/07 -, zitiert nach juris).
  • AG Wittenberg, 28.08.2008 - 4 F 621/07

    Fall Görgülü

    Es folgte danach für alle Verfahrensbeteiligten ein schier endlos sich wiederholender Weg durch die Instanzen der deutschen und internationalen Gerichtsbarkeit zum Sorgerecht (AG Wittenberg 5 F 21/00, 5 F 143/01,5 F 741/02, 4 F 621/07 , OLG Naumburg 14 UF 52/01, 8 UF 8/05, 8 UF 84/05, 14 UF 60/04 BGH XII 229/06, BVerfG 1 BvR 1174/01, 2 BvR 1481/04, 1BvR 1664/04, 1 BvR217/07, 1 BvR 125/07, EUGHMR Nr. 74969/01, Nr. 3639/07).
  • EGMR, 30.11.2010 - 36397/07

    Gerichtlicher Ausschluss des Umgangsrechts mit dem Sohn führt wegen mangelnder

    Mit Entscheidung vom gleichen Tag nahm das Bundesverfassungsgericht auch nicht die Verfassungsbeschwerde der Verfahrenspflegerin gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (- 1 BvR 125/07 -) an.
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